Angeln und Fischen im Allgäu am Alpsee

Ob am Ufer oder auf einem Boot, am Alpsee zu Fischen ist ein ganz besonderes Erlebnis.

Das Fischen ist zwischen 1. Mai und 30. November möglich. Alles, was Sie dazu benötigen ist ein gültiger Jahresfischereischein. Das Fischen am Westufer ist verboten. Hier gilt aus Umwelt- und Vogelschutzgründen ein totales Fischerei-Verbot. Als Inhaber von einem Tagesfischerei-Erlaubnisschein ohne Bootserlaubnis dürfen Sie nur vom Ufer aus fischen.

Es dürfen maximal zwei Angelruten verwendet werden. Bei Handangeln ist die Hakenzahl auf drei Stück pro Angel begrenzt. Bei der Hegene sind fünf Haken (Anbissstellen) erlaubt, allerdings darf bei Verwendung einer Hegene kein weiteres Fanggerät, Handangel, Ködersenke usw. benutzt werden. Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten.

Bei Verwendung von toten Köderfischen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Fische aus dem großen Alpsee verwendet werden dürfen (weitere Köderangeln sind nicht gestattet). Weißfische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden, sondern müssen mitgenommen werden.

Weitere Infos erteilt Ihnen:

Gästeinformation Alpseehaus
Seestraße 10
87509 Immenstadt
Telefon: 08323/998877
E-Mail: info@immenstadt.de